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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vivat Kultur GmbH

Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sorgfältig zu

studieren. Sie sind integrierender Bestandteil unserer Reisen.

 

1. Vertragsgegenstand

Vivat Kultur GmbH veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns, die Reise gemäss den Daten und

Beschreibungen von Anfang bis Ende zu organisieren, die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu

stellen und alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reise-

Arrangement anbieten. Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der

Schweiz und für Bahn- oder Busreisen ab dem Abfahrtsort gelten. Wir verweisen Sie auf die

jeweiligen Reiseprogramme. Sie müssen deshalb selber dafür besorgt sein, dass Sie sich zur im

Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und Vivat Kultur GmbH kommt mit der Entgegennahme Ihrer

schriftlichen oder telefonischen Anmeldung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte

und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Vivat Kultur GmbH wirksam. Für Reisearrangements von

anderen Reiseveranstaltern, welche Ihnen von Vivat Kultur GmbH lediglich vermittelt werden, gelten

deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Das gilt vor allem auch bei von Vivat Kultur GmbH

vermittelten Flugkarten sowie der Hotelunterkunft oder Schiffspassagen: In diesem Fall gelten die

allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der jeweiligen Flug- oder Schiffsgesellschaft bzw. des

jeweiligen Hotels. Vivat Kultur GmbH ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich

auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen berufen. Wünschen Sie

nach Vertragsabschluss eine Änderung der Namen der Reiseteilnehmer, des Reisedatums oder eine

Umbuchung der Unterkunft vorzunehmen, so belasten wir Sie dafür mit einer Gebühr von CHF 60.00

pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 100.00 pro Auftrag. Kommen zusätzlich Änderungen von

bereits ausgestellten Flugtickets hinzu, so müssen die von der Airline dafür erhobenen Gebühren

zusätzlich durch Sie übernommen werden.

3. Anzahlung / Schlusszahlung

Die Reisearrangements sind grundsätzlich vor Antritt der Reise zu bezahlen, und zwar wie folgt:

3a) Anzahlung:

Sofern in der Bestätigung/Rechnung nichts anderes erwähnt ist, sind ab definitiver Anmeldung zur

Reise 30% des Reisepreises zu leisten.

3b) Schlusszahlung:

Sie ist bis 30 Tage vor Abreise zu leisten (Anzahlung und Schlusszahlung = Arrangementpreis;

total 100%)

3c) Eintrittskarten für Konzerte und Sonderveranstaltungen:

Sie sind nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung innerhalb innerhalb von 15 Tagen zu 100% fällig.

In aller Regel sind sie nicht rückerstattbar.

3d) Reiseunterlagen

Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, erhalten Sie die notwendigen Reiseunterlagen

(Hotelgutscheine, Reiseprogramme, Flugkarten usw.) bis spätestens 5 Tage vor Abreise.

4. Preisänderungen

Es gibt Fälle, bei denen der von uns angegebene Preis aus besonderen Gründen erhöht werden muss,

wie z.B.:

– nachträgliche Preiserhöhungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)

– neu eingeführte/erhöhte staatliche Abgaben

– Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)

– Wechselkursänderungen

– staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

– plausibel erklärbare Druckfehler

– Unterbeteiligung gemäss Paragraph 9

5. Schwierigkeiten während der Reise

Entspricht die Reise nicht den versprochenen Leistungen der ausgeschriebenen Reise, oder ist sie mit

anderen erheblichen Mängeln behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung

von Vivat Kultur GmbH oder dem örtlichen Leistungsträger unverzüglich und unentgeltliche Abhilfe

zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der Reiseleitung von Vivat Kultur

GmbH oder dem örtlichen Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen. Sofern die

Reiseleitung von Vivat Kultur GmbH oder der örtliche Leistungsträger nicht innert 48 Stunden eine

angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten

werden Ihnen durch Vivat Kultur GmbH erstattet, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten

Leistungen und gegen Beleg. Ihre Beanstandungen und die Bestätigungen der Reiseleitung von Vivat

Kultur GmbH oder des örtlichen Leistungsträgers müssen Sie uns spätestens innert 20 Tagen nach der

Rückkehr schriftlich unterbreiten. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes

durch spätere Geltendmachung des Schadens würden zu Lasten Ihres Ersatzanspruches gehen.

6. Haftung im Allgemeinen

Vivat Kultur GmbH haftet für die korrekte Erfüllung des Reise-Arrangements. Wir vergüten Ihnen den

Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es Vivat Kultur GmbH nicht möglich

war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Für Programmänderungen infolge

Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Vivat Kultur

GmbH nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen,

Verspätungen von Dritten, für welche Vivat Kultur GmbH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

Unfälle und Erkrankungen

Vivat Kultur GmbH haftet für Personenschäden, die aus schuldhafter

Nichterfüllung oder nicht korrekte Erfüllung der Reise durch Vivat Kultur GmbH oder durch ein von

Vivat Kultur GmbH beauftragtes Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften, usw.) verursacht werden,

in den letztgenannten Fällen unter den Voraussetzungen, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an

Vivat Kultur GmbH abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei

der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten,

sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus

den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

Besondere Veranstaltungen

Ausserhalb des Reiseprogramms können örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden.

Bei solchen Buchungen, die nicht über die Reiseleitung von Vivat Kultur GmbH erfolgen, kann

Vivat Kultur GmbH keine Haftung übernehmen.

Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (Rückreisekosten,

Annullationskosten, Reisegepäck, Unfall usw.), sofern Sie nicht bereits über entsprechende Versicherungen

mit genügender Deckung verfügen (ETI-Schutzbrief, AXA-Winterthur, usw.).

7. Annullation oder Auftragsänderungen der Reise sowie Annullationskosten

7a) Annullation oder Auftragsänderung durch Sie:

Falls Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können (oder eine Änderung, Umbuchung wünschen), so

müssen Sie dies Vivat Kultur GmbH durch eingeschriebenen Brief unter Angabe des Grundes

mitteilen. Diesem Brief sind bereits erhaltene Reisedokumente beizulegen.

Bearbeitungsgebühr:

Wenn Sie die Reise nicht antreten oder umbuchen, schulden Sie uns eine Bearbeitungsgebühr von

CHF 250.00 pro Auftrag. Vivat Kultur GmbH behält sich vor, zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr

allfällige Gebühren, die von Leistungsträgern (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden, an Sie

weiter zu verrechnen. Die Bearbeitungsgebühren sind nicht zwingend durch die Annullationskostenversicherung gedeckt. Diese Spesen sind in jedem Fall an uns zu bezahlen.

Eintritts- und Konzertkarten:

Die Rücknahme von gebuchten und telefonisch oder schriftlich bestätigten Eintritts- und

Konzertkarten bzw. deren Rückerstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7b) Annullationskosten:

Sofern in der Reisebestätigung/Rechnung keine anderslautenden Bedingungen erwähnt sind, gelten

folgende Bedingungen: 

– ab definitiver Anmeldung bis 100 Tage vor Reisebeginn 30% des Arrangementpreises,

– von 99 bis 60 Tage vor Reisebeginn 60% des Arrangementpreises,

– von 59 Tagen bis zur Abreise 100% des Arrangementpreises.

 

Sie erhalten von uns eine detaillierte Annullierungskosten-Abrechnung, welche Sie an Ihre

Versicherung weiterleiten können. Die Annullationskostenversicherung übernimmt die Kosten in

Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers oder dessen

direkte Familienangehörigen. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden.

Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservierungsbestätigung bestanden, fallen nicht

unter die Annullationskostenversicherung.

Ersatzperson:

Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind jedoch in der Lage, eine Ersatzperson

bekanntzugeben, die das von Ihnen gebuchte Arrangement zu den gleichen Bedingungen in Anspruch

nimmt, so erhebt Vivat Kultur GmbH lediglich die Bearbeitungsgebühr. Ausgenommen davon sind

Flugbuchungen, die kurzfristig nicht mehr kostenfrei umgebucht werden können. In diesem Fall

können weitere Kosten anfallen, die wir Ihnen aber vorher bekannt geben.

8. Vorzeitiger Abbruch oder verspäteter Antritt der Reise

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen oder verspätet antreten, so kann

Ihnen Vivat Kultur GmbH den Preis für das Arrangement nicht zurückerstatten. Nicht bezogene

Leistungen können nur in Ausnahmefällen vergütet werden.

9. Absage der Reise durch Vivat Kultur GmbH / Programmänderungen Flugtransport

Ist das von Vivat Kultur GmbH verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren

Gründen nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen mit dem vorgesehenen Flugzeugtyp

zeitgerecht durchzuführen, so behält sich Vivat Kultur GmbH das Recht vor, den Transport mit einem

anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen.

Programmänderungen

Vivat Kultur GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne

vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen,

Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern.

Vivat Kultur GmbH bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

Unterbeteiligung

Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann.

Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die Vivat

Kultur GmbH vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der beschriebenen Leistungen

zwingen, kann Vivat Kultur GmbH die Reise bis spätestens 2 Wochen vor dem festgelegten

Reisebeginn absagen bzw. den Preis erhöhen (gemäss Paragraph 4).

10. Höhere Gewalt und Streiks

Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, welche aus

Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Reise nahelegen), behördlichen Massnahmen oder wegen

Streiks aus der Sicht von Vivat Kultur GmbH nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen

werden muss, ist Vivat Kultur GmbH befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung, die von Vivat

Kultur GmbH bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen.

Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

11. Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst

verantwortlich. Sollten Sie eine Reise aufgrund der Nichtbeachtung der existierenden Vorschriften

nicht antreten können bzw. abbrechen müssen, kann Sie die Vivat Kultur GmbH mit den

entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

12. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und Vivat Kultur GmbH ist ausschliesslich Schweizerisches Recht

anwendbar. Zur Beurteilung sind ausschliesslich die Gerichte von St. Gallen zuständig.

St. Gallen, 2. Januar 2019

 

Vivat Kultur GmbH

Bahnhofplatz 2, CH-9001 St. Gallen

Telefon +41 (0)71 223 32 00 | Fax +41 (0)71 223 32 01 | info@vivat-kultur.ch | www.vivat-kultur.ch

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