Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sorgfältig zu
studieren. Sie sind integrierender Bestandteil unserer Reisen.
1. Vertragsgegenstand
Vivat Kultur GmbH veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns, die Reise gemäss den Daten und
Beschreibungen von Anfang bis Ende zu organisieren, die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu
stellen und alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reise-
Arrangement anbieten. Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der
Schweiz und für Bahn- oder Busreisen ab dem Abfahrtsort gelten. Wir verweisen Sie auf die
jeweiligen Reiseprogramme. Sie müssen deshalb selber dafür besorgt sein, dass Sie sich zur im
Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Vivat Kultur GmbH kommt mit der Entgegennahme Ihrer
schriftlichen oder telefonischen Anmeldung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte
und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Vivat Kultur GmbH wirksam. Für Reisearrangements von
anderen Reiseveranstaltern, welche Ihnen von Vivat Kultur GmbH lediglich vermittelt werden, gelten
deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Das gilt vor allem auch bei von Vivat Kultur GmbH
vermittelten Flugkarten sowie der Hotelunterkunft oder Schiffspassagen: In diesem Fall gelten die
allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der jeweiligen Flug- oder Schiffsgesellschaft bzw. des
jeweiligen Hotels. Vivat Kultur GmbH ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich
auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen berufen. Wünschen Sie
nach Vertragsabschluss eine Änderung der Namen der Reiseteilnehmer, des Reisedatums oder eine
Umbuchung der Unterkunft vorzunehmen, so belasten wir Sie dafür mit einer Gebühr von CHF 60.00
pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 100.00 pro Auftrag. Kommen zusätzlich Änderungen von
bereits ausgestellten Flugtickets hinzu, so müssen die von der Airline dafür erhobenen Gebühren
zusätzlich durch Sie übernommen werden.
3. Anzahlung / Schlusszahlung
Die Reisearrangements sind grundsätzlich vor Antritt der Reise zu bezahlen, und zwar wie folgt:
3a) Anzahlung:
Sofern in der Bestätigung/Rechnung nichts anderes erwähnt ist, sind ab definitiver Anmeldung zur
Reise 30% des Reisepreises zu leisten.
3b) Schlusszahlung:
Sie ist bis 30 Tage vor Abreise zu leisten (Anzahlung und Schlusszahlung = Arrangementpreis;
total 100%)
3c) Eintrittskarten für Konzerte und Sonderveranstaltungen:
Sie sind nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung innerhalb innerhalb von 15 Tagen zu 100% fällig.
In aller Regel sind sie nicht rückerstattbar.
3d) Reiseunterlagen
Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, erhalten Sie die notwendigen Reiseunterlagen
(Hotelgutscheine, Reiseprogramme, Flugkarten usw.) bis spätestens 5 Tage vor Abreise.
4. Preisänderungen
Es gibt Fälle, bei denen der von uns angegebene Preis aus besonderen Gründen erhöht werden muss,
wie z.B.:
– nachträgliche Preiserhöhungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
– neu eingeführte/erhöhte staatliche Abgaben
– Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
– Wechselkursänderungen
– staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
– plausibel erklärbare Druckfehler
– Unterbeteiligung gemäss Paragraph 9
5. Schwierigkeiten während der Reise
Entspricht die Reise nicht den versprochenen Leistungen der ausgeschriebenen Reise, oder ist sie mit
anderen erheblichen Mängeln behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung
von Vivat Kultur GmbH oder dem örtlichen Leistungsträger unverzüglich und unentgeltliche Abhilfe
zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der Reiseleitung von Vivat Kultur
GmbH oder dem örtlichen Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen. Sofern die
Reiseleitung von Vivat Kultur GmbH oder der örtliche Leistungsträger nicht innert 48 Stunden eine
angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten
werden Ihnen durch Vivat Kultur GmbH erstattet, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten
Leistungen und gegen Beleg. Ihre Beanstandungen und die Bestätigungen der Reiseleitung von Vivat
Kultur GmbH oder des örtlichen Leistungsträgers müssen Sie uns spätestens innert 20 Tagen nach der
Rückkehr schriftlich unterbreiten. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes
durch spätere Geltendmachung des Schadens würden zu Lasten Ihres Ersatzanspruches gehen.
6. Haftung im Allgemeinen
Vivat Kultur GmbH haftet für die korrekte Erfüllung des Reise-Arrangements. Wir vergüten Ihnen den
Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es Vivat Kultur GmbH nicht möglich
war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Für Programmänderungen infolge
Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Vivat Kultur
GmbH nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen,
Verspätungen von Dritten, für welche Vivat Kultur GmbH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
Unfälle und Erkrankungen
Vivat Kultur GmbH haftet für Personenschäden, die aus schuldhafter
Nichterfüllung oder nicht korrekte Erfüllung der Reise durch Vivat Kultur GmbH oder durch ein von
Vivat Kultur GmbH beauftragtes Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften, usw.) verursacht werden,
in den letztgenannten Fällen unter den Voraussetzungen, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an
Vivat Kultur GmbH abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei
der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten,
sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus
den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.
Besondere Veranstaltungen
Ausserhalb des Reiseprogramms können örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden.
Bei solchen Buchungen, die nicht über die Reiseleitung von Vivat Kultur GmbH erfolgen, kann
Vivat Kultur GmbH keine Haftung übernehmen.
Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (Rückreisekosten,
Annullationskosten, Reisegepäck, Unfall usw.), sofern Sie nicht bereits über entsprechende Versicherungen
mit genügender Deckung verfügen (ETI-Schutzbrief, AXA-Winterthur, usw.).
7. Annullation oder Auftragsänderungen der Reise sowie Annullationskosten
7a) Annullation oder Auftragsänderung durch Sie:
Falls Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können (oder eine Änderung, Umbuchung wünschen), so
müssen Sie dies Vivat Kultur GmbH durch eingeschriebenen Brief unter Angabe des Grundes
mitteilen. Diesem Brief sind bereits erhaltene Reisedokumente beizulegen.
Bearbeitungsgebühr:
Wenn Sie die Reise nicht antreten oder umbuchen, schulden Sie uns eine Bearbeitungsgebühr von
CHF 250.00 pro Auftrag. Vivat Kultur GmbH behält sich vor, zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr
allfällige Gebühren, die von Leistungsträgern (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden, an Sie
weiter zu verrechnen. Die Bearbeitungsgebühren sind nicht zwingend durch die Annullationskostenversicherung gedeckt. Diese Spesen sind in jedem Fall an uns zu bezahlen.
Eintritts- und Konzertkarten:
Die Rücknahme von gebuchten und telefonisch oder schriftlich bestätigten Eintritts- und
Konzertkarten bzw. deren Rückerstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
7b) Annullationskosten:
Sofern in der Reisebestätigung/Rechnung keine anderslautenden Bedingungen erwähnt sind, gelten
folgende Bedingungen:
– ab definitiver Anmeldung bis 100 Tage vor Reisebeginn 30% des Arrangementpreises,
– von 99 bis 60 Tage vor Reisebeginn 60% des Arrangementpreises,
– von 59 Tagen bis zur Abreise 100% des Arrangementpreises.
Sie erhalten von uns eine detaillierte Annullierungskosten-Abrechnung, welche Sie an Ihre
Versicherung weiterleiten können. Die Annullationskostenversicherung übernimmt die Kosten in
Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers oder dessen
direkte Familienangehörigen. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden.
Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservierungsbestätigung bestanden, fallen nicht
unter die Annullationskostenversicherung.
Ersatzperson:
Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind jedoch in der Lage, eine Ersatzperson
bekanntzugeben, die das von Ihnen gebuchte Arrangement zu den gleichen Bedingungen in Anspruch
nimmt, so erhebt Vivat Kultur GmbH lediglich die Bearbeitungsgebühr. Ausgenommen davon sind
Flugbuchungen, die kurzfristig nicht mehr kostenfrei umgebucht werden können. In diesem Fall
können weitere Kosten anfallen, die wir Ihnen aber vorher bekannt geben.
8. Vorzeitiger Abbruch oder verspäteter Antritt der Reise
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen oder verspätet antreten, so kann
Ihnen Vivat Kultur GmbH den Preis für das Arrangement nicht zurückerstatten. Nicht bezogene
Leistungen können nur in Ausnahmefällen vergütet werden.
9. Absage der Reise durch Vivat Kultur GmbH / Programmänderungen Flugtransport
Ist das von Vivat Kultur GmbH verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren
Gründen nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen mit dem vorgesehenen Flugzeugtyp
zeitgerecht durchzuführen, so behält sich Vivat Kultur GmbH das Recht vor, den Transport mit einem
anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen.
Programmänderungen
Vivat Kultur GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne
vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen,
Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern.
Vivat Kultur GmbH bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
Unterbeteiligung
Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann.
Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die Vivat
Kultur GmbH vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der beschriebenen Leistungen
zwingen, kann Vivat Kultur GmbH die Reise bis spätestens 2 Wochen vor dem festgelegten
Reisebeginn absagen bzw. den Preis erhöhen (gemäss Paragraph 4).
10. Höhere Gewalt und Streiks
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, welche aus
Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Reise nahelegen), behördlichen Massnahmen oder wegen
Streiks aus der Sicht von Vivat Kultur GmbH nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen
werden muss, ist Vivat Kultur GmbH befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung, die von Vivat
Kultur GmbH bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen.
Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
11. Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst
verantwortlich. Sollten Sie eine Reise aufgrund der Nichtbeachtung der existierenden Vorschriften
nicht antreten können bzw. abbrechen müssen, kann Sie die Vivat Kultur GmbH mit den
entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
12. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Vivat Kultur GmbH ist ausschliesslich Schweizerisches Recht
anwendbar. Zur Beurteilung sind ausschliesslich die Gerichte von St. Gallen zuständig.
St. Gallen, 2. Januar 2019
Vivat Kultur GmbH
Bahnhofplatz 2, CH-9001 St. Gallen
Telefon +41 (0)71 223 32 00 | Fax +41 (0)71 223 32 01 | info@vivat-kultur.ch | www.vivat-kultur.ch